Verwaltung von Eigentümergemeinschaften

(Wohnungseigentumsgesetz)
Die Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie der Teilungserklärung und den rechtswirksamen Beschlüssen der Eigentümerversammlungen.
Der Verwalter verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Betreuung des Anwesens und zur Wahrung der Interessen der Wohnungseigentümer.
Die Tätigkeit erfolgt im Namen und für Rechnung der Hauseigentümer.
Die Aufgaben sind unter anderem:
- Einzug von Betriebskostenvorauszahlungen
- Erledigung des gesamten, das Anwesen betreffenden Zahlungs- und Rechnungsverkehr, einschl. Bezahlung von Grundsteuern, Handwerkern und Lieferanten
- Buchführung, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft
- Vertretung vor sämtlichen Behörden, Banken, Versicherungen und Gerichten
- Überwachung, Vergabe und Prüfung erforderlicher Reparaturen
- Abschluss von Lieferverträgen und Heizmaterial, sowie Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen.
- Einstellung und Entlassung von Hilfskräften (Hausmeister, Putzfrau, Schneedienst, Gärtner etc.)
- Kontrolle und Überwachung der Hausmeistertätigkeiten
- Aufstellung einer Hausordnung und deren Überwachung
- Einberufung von Eigentümerversammlungen
- Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlungen
- Erstellung der Jahresabrechnung, unterteilt nach Kostenarten
- Ausweis der Zinsabschlagssteuer zur Erleichterung der Abrechnung mit dem Finanzamt
- Erstellung eines Wirtschaftsplanes
- Abschluss von Versicherungsverträgen
- Sofortmaßnahmen bei Versicherungsschäden
- Die Vertragsdauer wird in der Regel bei einer Verwalterbestellung festgelegt.
- Unser Service ist nicht rechts- oder steuerberatend, ggf. werden entsprechende Kanzleien eingeschaltet.